Gitterboxen / Batteriebehälter

Alle Daten und Fakten für Sie im Überblick

Die wichtigsten Daten im Überblick

Gitterboxen und Batteriebehälter sind für Volumen von 750 Liter erhältlich.

Einsatzzweck

Gitterboxen können verwendet werden, um

  • Aludruckplatten
  • Batterien
  • Metallschrotte

zu sammeln.

Batteriebehälter werden in der Regel zum Sammeln von Batterien verwendet.

Transport

Die Gestellung und der Abtransport von Gitterboxen und Batteriebehältern erfolgt in der Regel mit unserem Wertstoffmobil.

Unser Service für Sie:

Sie werden im Vorfeld beraten, ob "Gitterboxen oder Batteriebehälter" für Ihren Einsatzzweck geeignet sind, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.


Das NORIS Service-Team!

»Das NORIS-Team« hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der +49 911 - 30 60 70 anrufen!



Sammelbehälter zur Auswahl:



Wissenswertes

Gitterboxen oder Batteriebehälter können Sie ganz einfach über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!

Über unseren Firmenverbund der ALFA-Gruppe sind wir in der Lage auch große Mengen an Gitterboxen zu stellen. Wenn Sie große Mengen benötigen, bitten wir Sie dies im Vorfeld mit uns zu besprechen.

Wenn Gitterboxen oder Batteriebehälter auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.

Falls Gitterboxen oder Batteriebehälter jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden sollen, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Wichtig beim Aufstellen und Abholen von Gitterboxen oder Batteriebehältern ist, dass Transportfahrzeuge ungehindert an die Behälter fahren können und diese frei zugänglich sind.

Die Leerung der Gitterboxen oder Batteriebehälter wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.

Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie die Gitterbox oder den Batteriebehälter nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.

Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass kein Material heraus ragt.

Bei der Befüllung von Gitterboxen oder Batteriebehältern ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.

Diese sind z.B. Aludruckplatten, Batterien, Metallschrotte.

Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Gitterboxen oder Batteriebehältern entsorgt werden.