Abroll-Container flach sind in verschiedenen Größen für Volumen von 11 cbm bis 18 cbm erhältlich.
Flache Abroll-Container können verwendet werde, um:
zu sammeln.
Alle flachen Abroll-Container sind auch mit Klappdeckel erhältlich.
Die Gestellung und der Abtransport von Abroll-Containern erfolgt in der Regel mit unseren Abrollkippern.
Sie werden im Vorfeld beraten, ob der "Abroll-Container flach" für Ihren Einsatzzweck geeignet ist, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.
»Das NORIS-Team« hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der +49 911 - 30 60 70 anrufen!
Bezeichnung | Volumen | Höhe | Breite | Länge |
Abr 11 | 11 cbm | 850 mm / 750 mm | 2.350 mm | 6.500 mm |
Abr 15 | 15 cbm | 1.200 mm / 1.100 mm | 2.300 mm | 6.500 mm |
Abr 18 | 18 cbm | 1.480 mm / 1.380 mm | 2.300 mm | 6.500 mm |
Abroll-Container flach können Sie gerne über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!
Über unseren Firmenverbund der ALFA-Gruppe sind wir in der Lage auch große Mengen an Abroll-Containern mittel und flach zu stellen. Wenn Sie große Mengen benötigen, bitten wir Sie dies im Vorfeld mit uns zu besprechen.
Wenn flache Abroll-Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.
Falls Abroll-Container jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden sollen, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Wichtig beim Aufstellen und Abholen von flachen Abroll-Containern ist, dass das Transportfahrzeug ungehindert an den Behälter fahren kann und dieser frei zugänglich ist.
Die Leerung der flachen Abroll-Container wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.
Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie die Abroll-Container nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.
Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass kein Material heraus ragt.
Bei der Befüllung von flachen Abroll-Containern ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.
Diese sind z.B. Metallschrotte, Stahlschrotte, Späne.
Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Abroll-Containern entsorgt werden.